Dienstag, 6. Juli 2010

39 Euro - und die Sache war geritzt

Ein Mandant war in einer nordrhein westfälischen Stadt mit seinem Pkw in ein "Groschengrab" hineingerasselt.

Angesichts seiner mit 10 Punkten dotierten Voreintragungen war das Bußgeld auf 80 Euro angehoben worden und ihm drohte ein weiterer Punkt, den er nun so gar nicht gebrauchen konnte.

Das Foto, das die Anlage von ihm aufgenommen hatte, was gut genug, dass es für einen Gutachter gereicht hätte, die Identität zu bestimmen. Folglich musste die Verteidigung in eine andere Richtung gehen. Nachdem ich bereits mit der städtischen Ordnungsbehörde eine Art Brieffreundschaft begründet hatte, die die Nichtvorlage meiner Vollmacht betraf und die sich nicht veranlasst sah, meinen Anträgen auf Beiziehung der Lebensakte etc. nachzukommen, war die Sache irgendwann an das zuständige Amtsgericht abgegeben worden. Dort wies ich auf meine gestellten Anträge nochmals schriftlich hin.

Das wiederum nahm der Richter zum Anlass, bei mir anzurufen. Das tun Richter in einem solchen Verfahrensstadium häufiger; meist um einen Termin zu vereinbaren. Dieser hier aber rief an, um eine sinnvolle Möglichkeit der Verfahrensbeendigung zu besprechen (ob er wohl zu Recht befürchtete, die Beweislawine komme nun erst richtig ins Rollen?). Wir unterhielten uns nett und kamen überein, dass ich den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränke und danach ein Bußgeld von 39 Euro gegen meinen Mandanten verhängt wird. Damit war die Sache geritzt und der drohende Punkt wird nun nicht in Flensburg notiert.

Wenn´s doch nur immer so wäre.

7 Kommentare:

Jens hat gesagt…

Ich kapiere ehrlich gesagt nicht, was es an einem Punkt zu rütteln gibt, wenn der BKat einen Punkt vorsieht. Mit 10 "Alt"-Punkten ist der Mandant ja auch kein unbeschriebenes Blatt, offenbar hat er den (Warn-)Schuss bisher nicht gehört. Warum die Exekutive so einen Schmu mitmacht: Keine Ahnung.

Dante hat gesagt…

Wenn es immmer so wäre, dass man nur ordentlich Krawall schlagen muss, um sein Bußgeld ohne sachlichen Grund reduziert zu bekommen, bräuchten wir etwa das 2-3fache an Owi-Richtern. Dann würe das nämlich jeder so machen.

Gott sei Dank lassen sich nicht alle Richter so leicht beschwatzen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Wenn ich in der Akte Anhaltspunkte dafür finde, dass eine Messung fehlerhaft war oder sie nur deshalb nicht finden kann, weil man mir die Akte nebst "wesentlicher Bestandteile" nicht vollständig übersendet, werde ich auch in Zukunft "ordentlich Krawall schlagen" wie der geschätzte Dante es nennt. Und wenn sich darüber eine konsensuale Einigung ergibt, werde ich diese auch zukünftig nicht ablehnen.

Oliver hat gesagt…

"Ich kapiere ehrlich gesagt nicht, was es an einem Punkt zu rütteln gibt, wenn der BKat einen Punkt vorsieht."

Der Richter ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden und Punkte gibt es (von Ausnahmen abgesehen) nur ab einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro.

"Warum die Exekutive so einen Schmu mitmacht: Keine Ahnung."

Die Exektutive hat da keine Wahl. Die Judikative hat das Bußgeld gesenkt und die Legislative hat die 40-Euro-Grenze ins Gesetz geschrieben.

RA Andreas M. Kohn hat gesagt…

Hallo Kerstin,
so wie du den Fall dargestellt hast, ist das eine ganz böse Haftungsfalle. Ich hoffe Du hast § 28a StVG bedacht, Der Richter muss die Herabsetzung also aus anderen Bereichen begründen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sonst fallen die Punkte trotzdem an!

Liebe Grüße nach Koblenz
Andreas

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Andreas: Yep, hab ich. Viele Grüße!!

Jens hat gesagt…

"Die Exektutive hat da keine Wahl."

Doch. Sie kann Rechtsbeschwerde einlegen.