Donnerstag, 10. Juni 2010

Der BGH meint, ich soll zuhause bleiben

Es kommt nicht so oft vor, dass über ein Urteil der ersten Instanz beim Bundesgerichtshof mündlich verhandelt wird.

In einem Fall, in dem das Landgericht meinen Mandanten freigesprochen hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der BGH hat nun auf den Antrag der Generalbundesanwaltschaft Termin zur Hauptverhandlung bestimmt und mich hiervon unterrichtet. In der Terminsbenachrichtigung heisst es: "Ihre persönliche Anwesenheit im Termin ist nicht erforderlich."

Die wollen also, dass ich zuhause bleibe. Ist das zu fassen?!

Ja, so ist das leider. Die Damen und Herren vom hohen Senat schaffen die Entscheidung über die Revision der Staatsanwaltschaft ganz ohne mein Zutun. Phhh. Bleib ich halt hier. Koblenz ist auch schön!

13 Kommentare:

BV hat gesagt…

Trotzdem hinfahren. Strafverteidiger machen doch sonst auch nicht, was das Gericht vorschlägt/sagt/will ;-)

NEBGEN - rough justice hat gesagt…

Die haben ja nicht gesagt, dass Du zuhause bleiben MUSST, sondern dass Du zuhause bleiben DARFST!
Aber der BGH lohnt sich schon allein wegen der Saaldiener! :-)

Jens hat gesagt…

Wo findet man eigentlich die Terminankündigungen des BGH? Hängen die drinnen aus, und sagt man dann zum Pförtner einfach "Ich möchte mir den Terminaushang ansehen."?

Udo Vetter hat gesagt…

Unbedingt hingehen, es lohnt sich. Auf so eine Gelegenheit muss man sonst wieder Jahre warten.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Udo Vetter: Mal schauen. Vielleicht finden sich ja ein paar Kollegen, die mitkommen möchten um die Öffentlichkeit darzustellen? Dann könnte man eine Fortbildungsveranstaltung daraus machen - "Verhandeln vor dem BGH für Anfänger, dargestellt an einem praktischen Beispiel" oder so.

RA Ratzk hat gesagt…

Wenns der 5. Senat werden sollte, wäre der Weg für mich kurz und die ich könnte fortbildungswillige Öffentlichkeit darstellen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Koll. Ratzka: Es ist 2. Senat und damit Karlsruhe, nicht Leipzig. Nun sagen Sie nicht, das sei Ihnen zu weit!

Anonym hat gesagt…

Wenn der Senat Sie nicht sehen will, soll die Revision der StA offenbar verworfen werden. Bei Revisionen der StA wird immer mündlich verhandelt, auch wenn sie offensichtlich aussichtslos sind. Diese Ungleichbehandlung gegenüber Revisionen des Angeklagten waren schon einmal Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde (2 BvR 656/99, Beschluß vom 25.1.2005).

Deshalb: trotzdem hingehen und Terminsgebühr auf Staatskosten kassieren... :-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich halte an der Idee fest, eine Fortbildung zu veranstalten. Vielleicht findet sich ja auch ein Richter, der uns Instanzanwälten erklärt, wie man beim BGH verhandelt und was es z. B. zu bedeuten hat, dass die Senate auf die Verteidigung verzichten (Ist das wirklich so wie Anonym schreibt?)
Termin ist der 4.8.2010, 9.00 Uhr.
Wer ist dabei?

Detlef Burhoff hat gesagt…

ich habe mir erlaubt, dazu hier zu posten: http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/warum-will-der-bgh-die-kollegin-rueber-nicht-sehen/

Tobias Feltus hat gesagt…

@ Kerstin Rueber
Den Termin habe ich mir mal notiert. Außerdem wollte ich schon lange mal wieder in meine alte Heimatstadt, wir haben uns auch schon länger nicht gesehen ;-)
Dann bis spätestens im August in Karlsruhe

Alfred hat gesagt…

Sie kommen mir ja vor wie Alan Shore vor seinem ersten Fall beim obersten Bundesgericht ;)

Kand.in.Sky hat gesagt…

öffentliche Verhandlung?
(oder ist die Frage naiv?)


#k.