Samstag, 10. April 2010

Gründlich falsch verstanden

Der Kollege Flauaus berichtet hier von einem Kollegen, der wohl seinen Verteidigerauftrag gründlich falsch verstanden hat.

Dass ein Verteidiger kein Postbote ist, davon wurde schon berichtet.

Als Verteidiger wird man jedoch nicht nur ab und an ersucht, den Postboten zu spielen.

Vor einiger Zeit bat mich ein Untersuchungshäftling, ich möge ihm doch bitte mal 100 Euro auf sein Gefangenengeldkonto einzahlen, damit er das monatliche TV und seine Einkäufe innerhalb der JVA bezahlen könne. Ich sehe dazu keine Veranlassung. Nicht, weil es verboten wäre, sondern weil ich es nicht als Aufgabe eines Verteidigers ansehe, Mandanten Geld zu schicken.

Seit spätestens diesem Post weiß jeder, der ihn gelesen hat, dass es Strafverteidigung jedenfalls nicht umsonst gibt, obgleich man ob der Höhe und Angemessenheit der Honorierung trefflich streiten kann. Ich bin gespannt, ob wenigstens dahingehend Konsens zu erzielen ist, dass es nichts mit fehlender Empathie oder mangelndem karitativen Engagement zu tun hat, wenn ein Verteidiger es ablehnt, TV und Einkäufe zu übernehmen.

1 Kommentar:

RA Michael Langhans hat gesagt…

Hm, beigeordnet? oder wie bezahlt man seinen Anwalt, wenn man nicht das Geld für den wichtigen TV hat?