Freitag, 19. März 2010

Schießsport und Kaliber

Der tragische Tod eines SEK-Beamten, der vergangenen Mittwoch im Kreis Neuwied ums Leben kam, wirft wieder einmal Diskussionen auf rund um das Thema "privater Waffenbesitz". Man mag geteilter Meinung sein hinsichtlich der Frage, wer welche Waffen besitzen darf und ich will hier keine Diskussion über eine (weitere) Reform des Waffenrechts ins Leben rufen, sondern nur einen kleinen Aspekt beleuchten.

Der BDK Bundesvorsitzende Jansen wird von der FAZ wie folgt zitiert: "Das ist ein Kaliber, das mit Schießsport nichts zu tun hat". Gemeint ist ein Kal. 45, will sagen, Geschoßdurchmesser 11,43 mm und damit Einordnung in die Gattung der großkalibrigen Waffen.

Diese Aussage ist schlicht falsch. Der Schießsport untergliedert sich in unterschiedliche Disziplinen, angefangen bei den Standarddisziplinen im Kurzwaffenprogramm über Mehrdistanz-, Speed-, Silhouetten-, Perkussions-, Wurfscheiben- und Field-Target-Schießen bis hin zu den unterschiedlichen IPSC-Disziplinen. Dass dabei mit unterschiedlichen Kalibern geschossen wird, ist ebenso selbstverständlich wie die Tatsache, dass man beim Golfen eben auch nicht den Putter nimmt, wenn man eine Distanz von 100 Metern bewältigen möchte.

11 Kommentare:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Ok, nach diesem kleinen Ausflug in Deine knowledge base wissen wir jetzt, wer hinter dem Psyeudonym "Bonnie" steckt. Jetzt verrate uns aber auch noch, wer ist dieser "Clyde" ist.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@CRH: Ich nehme dich gerne mal mit auf den Schießstand. Mal sehen, vielleicht taugst du ja zum Clyde. ;-)

Anonym hat gesagt…

War denn der Hells Angel ein "Sportschütze" und hatte einen legalen Waffenbesitz?

Anonym hat gesagt…

Er war laut Presseberichten Mitglied in einem Schützenverein und besaß die Waffe legal.

Anonym hat gesagt…

...Tja und ergänzend kann man dann auch noch ausführen, dass Herr BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen einfach nur einmal die Webseite des Bundesverwaltungsamtes besuchen sollte:

http://www.bva.bund.de/nn_372378/DE/Aufgaben/Abt__II/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Schiesssportordnungen/schiesssportordnung-node.html?__nnn=true

Dort findet er dann ganz bequem zum Download die vom BVA genehmigten Schießsportordnungen der zugelassenen Verbände und in denen dann auch reichlich Disziplinen, in denen Pistolen im Kaliber .45 ACP zur Verwendung kommen.

Der Vergleich mit dem Putter ist schon garnicht schlecht, ich nehme jedoch lieber Autos zum Vergleich: Ein VW Polo mit 50 PS reicht für die meisten Anwendungen im Strassenverkehr voll aus. Es muss nicht der Touareg mit 250 + X PS sein. Das Gefährdungspotenzial beider Autos bildet sich denn auch sehr schön in den Haftpflichtversicherungsbeiträgen für die Autos ab. Trotzdem fahren genug Touaregs auf den Strassen; macht halt Spass...

Dabei meine Empfehlung an alle Beamten: Öfter es mal einfach mit Anklopfen zu versuchen. Ich kenne genügend Beamte, die gerne auf "Hausbesuch" kommen und dabei ihren Spass und Adrenalinkick bekommen. So erzählen sie es mir jedenfalls. Dass es dann auch noch mal nach hinten losgehen kann, kommt leider auch -selten- vor. Es kann durchaus sein, dass der Hausbesitzer einfach nur aus Angst und Schrecken, dass da jemand sich an seiner Tür zu schaffen gemacht hat, falsch reagiert hat. Wir werden davon später durch die sicherlich unvoreingenommenen Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft erfahren.

Der Schnellschuss der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes zu beantragen, scheint mir zunächst über das Ziel hinausgeschossen zu sein? Für Mord bedarf es doch der Mord-Merkmale. Den bisher bekannten Umständen nach müssen diese bei dieser Tat bei weitem nicht zwingend verwirklicht sein.

Was, wenn der Mann einfach nur Angst hatte? Vor den Bandidos zum Beispiel?

Die Vorgehensweisen einiger Polizeieinheiten sind durchaus diskussionswürdig: zB des (aufgelösten) Kölner SEK´s, die den Fliesenleger und auch einige andere "platt" gemacht haben.

Die Kölner haben aber so nichts mit dem aktuellen Fall zu schaffen. Das hier eingesetzte SEK hat ja den Schützen "lebend und ohne ernste Beschädigungen" festgenommen.

Auf die Ermittlungsergebnisse bin ich denn auch einmal ganz gespannt.

Juschi

Anonym hat gesagt…

Ach ja, wenn ich schon beim BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen bin:

"Er vermutet in diesem Fall Mängel in der Genehmigungspraxis der Behörden"

Wer nicht unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist (nicht vorbestraft u.s.w), dem kann eine waffenrechtliche Genehmigung nicht verweigert werden. Das gilt auch für Höllenengel.

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"Die Pistole des Rockers bezeichnete der BDK-Chef als „richtigen Hammer“"

Das ich nicht lache: meine Desert Eagle in .50 AE und mein Freedom Arms M83 in .454 Casull, das sind Hammer.

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"Bei einer Abgabe eines Schusses könne das Projektil leicht durch mehrere Menschen hindurchgehen. Die Polizei sei daher mit anderen Waffen ausgerüstet, um bei einem Schuss auf einen Verbrecher keine Passanten zu gefährden."

Sicher. Nur das Kaliber 9x19 (9mm Luger / 9mm Para)der Polizei hat eine deutlich höhere Durchschlagskraft als das Kaliber 45 ACP. Bei ähnlicher Geschossernergie hat das Kaliber 9x19 den geringeren Wirkungsquerschnitt und damit die höhere Querschnittsbelastung. Und der Herr Polizist soll sich seiner neuen Einsatzmunition (DAG Action / MEN QD) nicht zu sicher sein: Auch diese Munition ist durchlagsstark! Es besteht jedoch gegenüber der alten Vollmantelmunition ein wesentlicher Unterschied: sie gibt mehr Energie im Ziel ab und ist damit tödlicher. Sie versacht schwerere Verletzungen und darf deswegen in kriegerischen Auseinandersetzungen gemäß dem Kriegsvölkerrecht nicht verwendet werden. Zuwiderhandlungen dagegen können nach deutschem Recht mit lebenslanger Haft geahndet werden.

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Jansen meinte zudem: „Da hat auch der Schützenverein eine Verantwortung, der er gerecht werden muss.“ Dem Vereinsvorstand sei die Mitgliedschaft des 43-Jährigen bei den „Hells Angels“ bestimmt nicht verborgen geblieben. „Und dann muss man jemandem die Eignung für eine solche Waffe auch mal absprechen“

Quatsch, denn wenn, dann ist das die Aufgabe der Genehmigungsbehörde. Und auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Schützenverein das tun?

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„Munition hat im Haus nichts zu suchen.“

Bitte einmal ins Waffengesetz schauen: Da steht in den Aufbewahrungsvorschriften etwas anderes.

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Alles in Allem mal wieder wenig Durchdachtes vom BdK.

Juschi

Michael hat gesagt…

IPSC-schiessen ist in Deutschland meines Wissens nicht zulässig.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Michael: Dann überprüfen Sie mal Ihr Wissen unter www.ipsc.de

Anonym hat gesagt…

oder besser: www.ipsc4ever.de

Es macht süchtig, ist legal und frisst einem die Haare vom Kopf.

Ich habe dafür fast alle anderen bisher ausgeübten Disziplinen aufgegeben.

NoNmae hat gesagt…

Ein "treffender" Vergleich.
Sehr gut.
Betreff IPSC: Mehr Schützen BITTE! Was da am MwSt bezahlt wird ;) An welchem Hobby verdient unser Staat wohl mehr: Schießen (kaum Vörerung, teuer) oder Fußball (viel Förderung, kaum Kosten)?

Werner Siebers hat gesagt…

Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit: Jeder Polizist, der mit dicker Weste, Hose und Eiern die Bude eines Rockers stürmt, ist doch völlig arg- und wehrlos und denkt nicht im Traum daran, dass es knallen könnte.