Montag, 22. März 2010

Kachelmann - "Haftgrund Vergewaltigung" und Antrittsbesuche

Der Leiter der JVA Mannheim soll angeblich gegenüber der BILD den "Haftgrund der Vergewaltigung" bestätigt haben. Weiter soll er erklärt haben, er werde ihn mal in seiner Zelle besuchen gehen um zu schauen, ob es ihm gut gehe.

Das Gesetz kennt als Haftgründe Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr. Vergewaltigung ist ein Straftatbestand, aber für sich genommen kein Haftgrund.

Was den Leiter der JVA Mannheim angeht - die Richtigkeit des Berichts einmal unterstellt - mutet es seltsam an, dass sich JVA-Leiter über prominente Untersuchungshäftlinge äussern. Von Antrittsbesuchen in Zellen habe ich auch noch nichts gehört, aber bitte - man lernt nie aus, auch nicht, sich zu wundern.

8 Kommentare:

sigi hat gesagt…

da fragt man sich beinahe, was die Bild für ein Interview zahlt ...

RA JM hat gesagt…

Naja, vielleicht wollte er auch nur einen Wetterbericht, exclusiv und aus erster Hand. ;-)

Die Rechtsanwäldin hat gesagt…

Irgendwas scheint da in der Republik augenblicklich ganz schön aus dem Ruder zu laufen. Sieh auch Anzeigen wegen Geheimnisverrats im Falle Käßmann
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&hs=hL8&q=strafanzeige++k%C3%A4smann+geheimnisverrat&meta=&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=
Die früheren Waschweiber scheinen nichts dagegen.

Anonym hat gesagt…

Die Staatsanwaltschaft hat zumindest in ihrer PM von Fluchtgefahr gesprochen.

Ob man das bei einem Unternehmer wirklich glauben mag, sei mal dahin gestellt. Schließlich
ist sein Wetterservice sein Lebenswerk und ohne ihn als Chef und Moderator wird das kaum einer haben wollen. Aber vielleicht weiß ja die StA mehr, warum Meldeauflagen etc. nicht ausreichen sollen...

Von der Ausgangslage wirkt der Fall schon problematisch. "Streit-Vergewaltigungen" bei langjährigen Beziehungen hinterlassen oft nicht so viele Spuren und schon gar keine anderen Zeugen als das Opfer.

Vielleicht gibt es auch einfach nur eine besonders harte Prüfung zuungunsten des Beschuldigten ob seines Prominentenstatus... wer weiß...

Enno hat gesagt…

BILD meint mit "Haftgrund" ganz offensichtlich die Tat, deren der Beschuldigte dringend verdächtig ist.

Das ist nicht die Terminologie der StPO, aber sowas bei einem BILD-Redakteur zu monieren erscheint doch ziemlich besserwisserisch.

gwak hat gesagt…

Ich bin zwar juristischer Laie, aber ich meine, wenn die Bild schreibt, jemand hätte dieses oder jenes gesagt, dann gilt für den Interviewten immer erst mal die Unschuldsvermutung. Gleich losheulen sollten wir den Politikern überlassen.

RA Michael Langhans hat gesagt…

Na ja, der Wetterfrosch wurde verhaftet. Das ist eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung.

Mausflaus hat gesagt…

"Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Haftbefehl erlassen worden sei, weil Fluchtgefahr drohe. Kachelmann soll über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen."
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/2454341_Kachelmann-will-Frau-anzeigen.html