Mittwoch, 17. März 2010

In den Krümeln suchen...

... ist eine gebräuchlich Redewendung, die besagt, dass man eine Sache ganz besonders genau nimmt. Normalerweise ist mir persönlich ein Indenkrümelnsuchen viel zu aufwändig.

Nicht aber in folgendem Fall: Ich vertrat einen Pkw-Halter in einer Unfallsache, bei der nach meiner Einschätzung die Karten wirklich gut gemischt waren, denn immerhin hatten wir 3 Zeugen (2 davon sog. Neutrale) in peto und die Gegenseite keinen. Die Beweisaufnahme ergab: der Unfall hat sich so abgespielt wie wir vorgetragen hatten. Ich sah uns klar auf der Siegerstraße und staunte nicht schlecht, als das Urteil eintraf, in dem unserer Klage nur zur Hälfte stattgegeben worden war. Die Begründung war zum Haareraufen, aber es nützte nichts: das Urteil war mangels Beschwer nicht einmal berufungsfähig. Neben dem großen Fehler, also der Klage nicht vollständig stattzugeben, hatte die Richterin, die diesen Posten noch nicht lange bekleidet, noch einen kleinen Fehler gemacht und sich bei der Berechnung der 50% um 12,50 € zugunsten meines Mandanten verrechnet.

Mir selbst war dieser Fehler noch gar nicht aufgefallen, wohl aber dem Kollegen, der die Gegenseite, u.a., eine große deutsche Versicherung mit 3 Buchstaben, vertrat. Er rief mich an und wollte wissen, ob es in Ordnung sei, wenn seine Mandantin (die mit den 3 Buchstaben) die 12,50 € nicht zahlt, weil das wohl ein Fehler des Gerichts sei. Und endlich kommen wir zu den Krümeln, in denen ich ja sonst nicht so gerne suche: trotz des freundlichen Anrufs befand ich es nicht für in Ordnung, wenn die mit den 3 Buchstaben die 12,50 € behält. Ich bin nun gespannt, ob es wegen dieser Summe noch Schreibarbeit gibt oder ob die mit den 3 Buchstaben die Krümel weiter verfolgen wird.

2 Kommentare:

BV hat gesagt…

Aber was hilft's, wenn es sich um einen offensichtlichen Rechenfehler handelt? Dann wird der eben korrigiert.

Anonym hat gesagt…

Bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht meinte der Richter, er sehe immer eine Betriebsgefahr von 30 % unanhängig von der Schuldfrage.
Im Ergebnis lohnen sich da die Klagen gar nicht mehr. Deshalb gehen Versicherungen dazu über immer von einer hälftigen Schadensteilung auszugehen.