Montag, 15. März 2010

Ein Polizist fragt nach

Vor Monaten hatte ich mich für einen Mandanten, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, bei der Polizei bestellt und um Akteneinsicht gebeten. Die Polizei selbst darf keine Akteneinsicht bewilligen, aber wenn das Akteneinsichtsgesuch schon mal drin ist, wird es in der Regel von der Staatsanwaltschaft später beachtet.

Später wurde das Mandat beendet und ich habe dies der Polizei mitgeteilt, damit mir nicht doch noch die Akte geschickt wird. Für mich war die Sache erledigt, weshalb ich nicht schlecht staunte, als mich kurze Zeit darauf der Sachbearbeiter anrief und wissen wollte, weshalb ich denn das Mandat niedergelegt hätte. Er weiß ganz genau, dass ich ihm das nicht verraten darf und selbst wenn ich es dürfte, wüsste ich nicht, was ihn das anginge. Obwohl ich mich darüber ärgere, dass er mich das fragt, antworte ich freundlich, dass ich ihm hierzu nichts sagen werde. Für diesen Fall möchte er dann aber wissen, welche aktuelle Adresse und welche Telefonnummer mein Mandant hat. Nun ist das Klassenziel erreicht und ich werde deutlich. Das Telefonat ist danach rasch beendet.

Es gibt einige Gründe, die dazu führen können, dass ein Mandat niedergelegt wird, aber keiner dieser Gründe geht Dritte etwas an, weshalb man z. B. nicht schreiben darf: "Das Mandat ist hier beendet, weil Herr X. meine Rechnung nicht gezahlt hat" oder "weil wir im Hinblick auf die Verteidigungsstrategie unterschiedliche Auffassungen vertreten".

Und überhaupt: rufe ich etwa bei der Polizei an, weil ich mir Auskunft darüber erhoffe, ob mein Mandant observiert oder telefonüberwacht wird?!

3 Kommentare:

Ein Staatsanwalt hat gesagt…

Es gibt aber auch Strafverteidiger (bzw. in Strafverfahren auftretende Rechtsanwälte, ein "echter" Strafverteidiger würde so etwas wohl eher doch nicht machen), die es einem regelrecht auf die Nase binden.

Ich hatte da unlängst beispielsweise ein denkwürdiges Telefonat mit einem Rechtsanwalt, der sich erst angezeigt hat und Akteneinsicht wollte, dann aber sibillinisch mitteilte, dass sein Mandat "vorerst ruhen soll". Auf meine Nachfrage, ob das nun eine Mandatsniederlegung darstellen soll und ob er nun Akteneinsicht haben will oder nicht, teilte der mir nur mit: "Ich habe bis jetzt noch nichts von meinem Vorschuss gesehen, noch nicht einmal eine Anzahlung als Zeichen des guten Willens. Und bis ich mein Geld sehe, mache ich in der Sache gar nichts. Und Akteneinsicht will ich jetzt auch nicht, sonst kostet das nur 12 Euro, die ich von niemandem wiederbekomme."

RA Neldner hat gesagt…

Zur letzten Frage: Soweit man damit als Anwalt keine Informationen preisgibt, hätte so eine Anfrage durchaus mal Charme ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Staatsanwalt: Finster. Die von Ihnen beschriebene Sorte "Verteidiger" lässt sich wahrscheinlich hübsch neben den sog. Verurteilungsgehilfen einordnen.