Mittwoch, 24. Februar 2010

Von trinkenden Fahrern und fahrenden Trinkern

Die Diskussion um Frau Käßmann, der eine Alkoholfahrt mit 1,54 Promille vorgeworfen wird, gibt vielerorten Anlass zu den unterschiedlichsten Reaktion, angefangen bei Empörung über Schadenfreude bis hin zu Erstaunen darüber, dass der alte Spruch vom Wasser predigen und Wein trinken (gerade in der Fastenzeit) selbst oder gerade "bei Kirchens" zutrifft.

Ich habe in den vergangenen 11 Jahren einige Dutzend Mandanten verteidigt, denen Trunkenheitsfahrten vorgeworfen worden waren. Spitzenreiter in Sachen BAK war übrigens ein Mann, der 2,8 Promille geschafft hatte und dem es gelungen war, in diesem Zustand noch die üblichen Tests (Finger-Nase, Finger-Finger, Geradeausgehen etc.) besser zu meistern als manch einer mit deutlich weniger Promille.

Gemeinhin sagt man, dass es sich ab einer BAK von 1,6 Promille nicht mehr um einen trinkenden Fahrer, sondern einen fahrenden Trinker handelt, weshalb man ab 1,6 Promille fällig ist für die MPU (vulgo: Idiotentest).

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang immer wieder gerne an einen eigenen Trinkversuch (bei Juristen insbesondere im Referendariat sehr beliebt; das ist Trinken unter Aufsicht und mit Alkotests zur Bestimmung der BAK). Ich war schon vor Erreichen der 1 Promillegrenze derart betrunken, dass ich mein Auto aller Wahrscheinlichkeit nach kaum mehr gefunden, geschweige denn hätte aufschließen können - von Fahren mal ganz zu schweigen.

Übrigens: selbst mit 0,5 Promille ist die Reaktionsfähigkeit schon deutlich eingeschränkt. Frau Käßmann soll angeblich eine rote Ampel nicht beachtet haben, was für eine getrübte Wahrnehmung sprechen würde.

6 Kommentare:

RA Diedrich hat gesagt…

Was, noch nicht mal 1 Promille geschafft, und das im Rheinland? Schwache Leistung. Im Ernst: Bei der Bischöfin besteht mit Sicherheit ein Alkoholproblem. Sie sollte ihre Krankheit behandeln lassen.

Anonym hat gesagt…

Vor Aschermittwoch wurde sie gefragt, auf was sie in der Fastenzeit verzichte. Antwort: Alkohol. Da ist es nicht nur besonders peinlich, wenn man als moralische Instanz sodann in der Fastenzeit betrunken erwischt wird, vielmehr stellt sich die Frage, in welchem Abhängigkeitsverhältnis man zu Alkohol steht, wenn man nicht einmal vier Tage ohne auskommt.

Nun muß man einräumen, daß Geistliche bei jeder Gelegenheit, insbesondere Familienfeiern, gleichsam zum Trinken "genötigt" werden und daher oftmals auch recht trinkfest sind. Aber dieses "Problemchen" hat man bislang wohl eher mit dem Landpfarrer in Verbindung gebracht und nicht mit einer Landesbischöfin. Obwohl: jeder muß ja mal als Pfarrer an der Konfirmationstafel anfangen. Von nichts kommt nichts.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@RA Diedrich: Jawohl, eine schwache Leistung - und stolz darauf! Wer ein echter Karnevalsflüchtling ist, der trinkt auch nicht. :-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Diese Aussage wäre in der Tat peinlich. Und ich sach noch: Wasser predigen und Wein trinken...

Anonym hat gesagt…

Die Trunkeheitsfahrt war übrigens VOR dem Beginn der Fastenzeit.
Nur um den wirklich allerplumpesten Argumenten ein wenig Einhalt zu gebieten.

noch ein anonymer hat gesagt…

@Anonym: Wann beginnt denn Deine Fastenzeit?

Bei mir an Aschermittwoch (dieses Jahr der 17.2.), und die Fahrt war am Samstag drauf (21.2.)...