Freitag, 19. Februar 2010

Die Sau rauslassen

Während ich mich auf der Flucht vor dem rheinischen Frohsinn befand, trudelte ein neues Mandat ein, das meine Reno wie folgt auf einem Zettel vermerkt hat:

"Frau RAin X. bittet um Rückruf in einer neuen Strafsache. Sie will die Sache nicht machen, da sie bei ihrem Heimatgericht nicht "die Sau rauslassen" will."

Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich die Kollegin exakt so ausgedrückt hat und noch weniger Zweifel daran, dass sie im Interesse des Beschuldigten handelt, indem sie die Sache abgibt.

Es gibt Fälle, die danach schreien, viele Beweisanträge zu stellen, Zeugen besonders kritisch zu befragen und auch sonst alles zu tun, was nicht geeignet ist, die Stimmung des Gerichts zu heben. Es gibt Kollegen, die mögen keine Stimmungsschieflagen beim heimatlichen Gericht. Die meisten von ihnen opfern in streitbaren Fällen die prozessualen Rechte des Mandanten auf dem Altar der guten Laune. Die Zahl derer, die in solchen Fällen an einen auswärtigen Kollegen abgeben, ist gering.

Ich habe der Kollegin eben mitgeteilt, dass ich mich der Sache gern annehmen werde.

2 Kommentare:

RA Diedrich hat gesagt…

Richtg so. Wenn die Kollegin schon Angst vor Schweinen hat, füttern Sie die Sau mit Kraftfutter und treiben sie dann quer durch den Gerichtssaal. Am Ende rennt sie ja noch den Staatsanwalt um...

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Zusätzlich könnte ich noch am Schwänzchen ziehen. Die Sau natürlich. ;-)