Montag, 1. Februar 2010

Absehen vom Regelfahrverbot - und es geht doch!

Ich hatte meinem Mandanten letzte Woche auf der Fahrt zum über 300 km entfernten Amtsgericht B. gesagt, dass die Chance der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots bei ca. 10% steht. Er war nächtens auf der Fahrt in den Urlaub zunächst auf der mittleren Spur im Stau gestanden und dann, nachdem sich der Stau aufgelöst hatte, mit 145 km/h statt der erlaubten 100 geblitzt worden. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder hatte er durch die LKW auf der rechten Spur nicht gesehen.

Der Richter begrüßt uns freundlich mit den Worten: "Wer über 300 km hierher fährt, der will auch was zur Sache sagen." Stimmt. Ich mache Angaben für meinen Mandanten, der Blut und Wasser schwitzt und den die im Saal sitzende Schulklasse noch zusätzlich verunsichert.
Ich berichte von der Urlaubsfahrt, den LKW und dem Stau und füge hinzu: "Die Ehefrau meines Mandanten war übrigens Beifahrerin und ist also solche echt unangenehm. Die zählt zu der Sorte, die ständig rummeckern. Schatz, hier ist 80; pass auf, da schert einer aus usw.." Ich schildere in bunten Farben die Marotten der Beifahrerin, die die 100-er Schilder durch die LKW auch nicht gesehen hat, ansonsten hätte sie meinen Mandanten 100%ig darauf aufmerksam gemacht.

Der Vorsitzende hört sich alles geduldig an. Dann grinst er und meint: "Sie haben sicher nur das Foto der Verwaltungsbehörde" (stimmt; die Akte der Verwaltungsbehörde enthält zwar das Foto des Fahrers, alle anderen Insassen werden aber geschwärzt). Dann weiter. "Also auf MEINEM Foto schläft die Frau Ihres Mandanten."

Die Schulklasse gluckst. Mein Mandant auch, aber aus anderen Gründen. Mir wird warm. Ich gehe zu ihm hin und schaue mir das Bild an. Die Ehefrau meines Mandanten liegt auf dem Beifahrersitz - Kopf nach hinten, Augen zu, Mund auf. Kein Zweifel - sie schläft tatsächlich. "Stimmt", meine ich, "die pennt. Sehen Sie, sie konnte ihn gar nicht warnen!"

"1:1" stellt der Vorsitzende sichtlich amüsiert fest. Was denn sonst noch für meinen Mandanten spräche. Ich trage vor: 0 Punkte in Flensburg, Nachtzeit, dringend beruflich auf Pkw angewiesen, Blitzstelle kein Unfallhäufungspunkt.

Die Geldbuße wird verdoppelt, das Fahrverbot fällt weg. Mein Mandant ist selig.

Auf der Rückfahrt meint er, er habe Glück gehabt. Auch das stimmt. Juristisch heisst das allerdings "richterliches Ermessen".

2 Kommentare:

GlamGirl hat gesagt…

Königlich, davon werde ich gleich mal meinem Fahrlehrer erzählen! - Sie haben mir soeben den Morgen versüßt ;D

Anonym hat gesagt…

Also kein Nachfolgeauftrag? Naja, wenn's dem Mandanten recht ist.