Montag, 4. Januar 2010

Versicherungsratespielchen

Wenn die Rechtsschutzversicherung des Mandanten auf das Konto des Anwalts zahlt, gibt diese in der Regel nicht nur die eigene Schadennummer an, sondern auch das Aktenzeichen des Anwalts, damit dieser die Zahlung zuordnen kann. Genauso handhaben es Haftpflichtversicherungen, denen gegenüber man einen Schaden des Mandanten geltend gemacht hat. Nicht so die R.-Versicherung. Wenn die überweist, findet sich auf dem Kontoauszug nur deren Schadennummer und damit beginnt ein zeitraubender Ringelreihen.

Entweder man geht alle Akten durch auf der Suche nach der Versicherung als Beteiligter entweder auf Gegnerseite oder als Rechtsschutzversicherung, was mühselig ist oder man bedient sich der kostenpflichtigen Hotline der Versicherung, in der man minutenlang grässliche Wartemusik hören muss um dann bei einem Mitarbeiter zu landen, der mit der Schadennummer sowieso nichts anfangen kann. Dieser Mitarbeiter versucht dann, den zuständigen Schadenssachbearbeiter zu erreichen bzw. zu diesem zu verbinden, was nach einigen weiteren Minuten meist nicht gelingt, weshalb man auf einen Rückruf vertröstet wird.

Im Rahmen des Rückrufs wird zwar zugesichert, dass es sich um ein einmaliges Versehen handelt (was nicht stimmt; vielmehr handelt es sich um eine übliche Vorgehensweise) und man einen Vermerk in die Akte aufnimmt, aber ein paar Wochen später hat man sie dann wieder auf dem Auszug: eine Zahlung der R.-Versicherung ohne Angabe des Aktenzeichens.

Damit schliesst sich der Kreis und das Ratespiel um die Schadensnummer und deren Zuordnung beginnt von Neuem.

Sollte einer der Mitlesenden einen Tipp haben, wie man diesem Spielchen alternativ begegnen kann, bin ich dankbar.

10 Kommentare:

Udo Vetter hat gesagt…

Google Desktop-Suche oder Copernic. Soweit man die Schadensnummer schon mal in einem eigenen Brief verwendet oder sonstwie gespeichert hat, wird die passende Korrespondenz angezeigt.

Geht auch mit Überweisungssummen, bei den der Betreff fehlt.

ben hat gesagt…

Wenn Kanzleisoftware vorhanden: Az. bzw. Schadens-Nr. der Versicherung im Betreff beim jeweilgen Beteiligten anlegen.

Wenn keine Kanzleisoftware vorhanden entweder wie von UV vorgeschlagen, oder eine fortlaufende Datei, zB Excel-Tabelle, mit den entsprechenden Daten anlegen.

Anonym hat gesagt…

Man könnte - man beachte den Konjunktiv - in den eigenen Akten eine Stelle vorsehen, in die man die Schadensnummer der Versicherung einträgt. Oder eine Liste, die separat von den Akten geführt wird, vielleicht handschriftlich, oder auf dem Rechner.

Eine andere Frage ist natürlich, ob man sich diese Arbeit machen sollte, um den verschrobenen Gewohnheiten dieser Versicherung zu entgehen.

RA Ratzka hat gesagt…

Neben dem Tipp des Kollegen Vetter funktioniert bei mir auch die Suche über die Adressdatenbank. Da die Schadensnummer i.d.R. auch im Betreff der Schreiben an die Versicherung auftaucht, lasse ich mir für die jeweilige Versicherung die Betreffs auflisten und finde so i.d.R. die richtige Akte.

Dumm nur, wenn, was relativ selten vorkommt, die Schadensnummer bei mir noch nicht bekannt oder eingegeben war. Dann hilft vielleicht noch die OP-Liste, wenn der überwiesene Betrag darin nur einmal vorkommt.

RA JM hat gesagt…

Den Herrschaften ein Fax schicken mit nur dem eigenen Aktenzeichen im Betreff und der Mitteilung, dass man die Zahlung nicht zuordnen kann (und die Gesellschaft ggf. im RSV-Blog verpetzen).

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Kanzleisoftware ist vorhanden, aber das hilft nichts, wenn man den Schaden unter Angabe der Versicherungsnummer angemeldet hat und die Versicherung danach eine Schadennummer vergibt. :-(

Alfred hat gesagt…

Als Nichtjurist sei die Frage erlaubt, ob man das so interpretieren kann, daß die Kanzleisoftware einfach nicht in der Lage ist, branchenübliche Prozesse abzubilden.
Es sollte doch möglich sein, eine Akte mehrere indizierende Merkmale hinzuzufügen, das kann ja sogar die Blofsoftware hier.

Umgekehrt wären Sie ja auch nicht in der Lage, der Versicherung ein Schreiben mit deren Schadensnummer zuzusenden.

Und dann möchte ich mal das "Versicherungssachbearbeiterblog" (so es dasgibt) lesen, in dem über die konsequent unhöfliche Rechtsanwältin R berichtet wird...

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Alfred: Die Kanzleisoftware ist in der Lage, eine Schadennummer zu suchen. Dafür muss aber eine solche eingegeben sein. Eingeben kann man sie aber erst dann, wenn man sie kennt. Man kennt sie aber erst, wenn die Versicherung zumindest einmal unter Angabe der Schadennummer angeschrieben wurde. Macht man einen Schaden geltend, geschieht dies (man selbst vergibt die Schadennummer ja nicht) unter Angabe der Versicherungsscheinnummer des Gegners. Würde die Versicherung bei Überweisung diese Nummer angeben oder den Namen des VN oder den des Geschädigten, wäre die Kanzleisoftware in der Lage, den Vorgang zu finden. Stattdessen wird unter Angabe einer der Kanzleisoftware fremden Schadennummer überwiesen ohne weitere Angaben, die eine Zuordnung ermöglichen würden.

Anonym hat gesagt…

Der von der Versicherung ueberwiesen Betrag ist doch schonmal ein guter Index, der (fast) einzigartig ist, sofern in der Kanzleisoftware ein entsprechendes Datenfeld existiert :D

skugga hat gesagt…

Die Suche nach dem überwiesenen Betrag in der OPL funzt aber auch nur, wenn die Versicherung nicht lustig an der Rechnung rumgekürzt hat... und das tun Versicherungen ja nie, gell? ;-)