Mittwoch, 9. Dezember 2009

Jurastudium und forensische Pathologie - ein Rückblick

Kürzlich diskutierte ich mit ein paar Kollegen beim Essen darüber, ob man Originalakten mit eher schwer verdaulichem Bildinhalt (Obduktionsfotos, Tatortfotos, pornografische Fotos etc.) von den Mitarbeitern kopieren lassen soll oder dies lieber selbst erledigt.

Bei minderjährigen Mitarbeitern (Azubis, Praktikanten) war einhellige Meinung, dass das der Ausbildung zuviel ist. Bei den volljährigen Mitarbeitern gingen die Meinungen auseinander. Ja, meinten die einen (Argument: "Sowas muss man abkönnen."), nein, meinten die anderen (Argument: "Bloß nicht. Das grenzt ja an Mobbing").

Ich meine, dass es drauf ankommt. Meine Damen würde ich als eher robust bezeichnen. Die hat bislang noch kein Foto schocken können. Es gab jedoch Zeiten, in denen tatsächlich mal eine Mitarbeiterin nach Ansicht einer Akte, die Fotos einer Obduktion enthielt, schreiend die Akte fallen liess und davonrannte als sei der Teufel hinter ihr her. Sie arbeitet heute in einer ausschließlich im Zivilrecht tätigen Kanzlei, in der die Gefahr unappetitlicher Fotos sehr viel geringer ist und ist darüber wahrscheinlich sehr froh.

Wer als Student schon die Weichen stellen möchte für eine spätere Tätigkeit als Strafverteidiger oder Staatsanwalt, dem sei empfohlen, Vorlesungen in forensischer Pathologie zu belegen. Ich habe seinerzeit 2 Semester in diesem Fach belegt. Neben der Vorlesung "Strafrecht - Besonderer Teil" bei Prof. Dr. Dr. Günther Jakobs (inzwischen em.) die, wie ich fand, spannendste Vorlesung, die die juristische Fakultät zu bieten hatte. Die erste Vorlesung zu Semesterbeginn war so gut besucht, dass kaum alle Studenten Platz fanden im Hörsaal. Die Reihen lichteten sich jedoch rasch dank eines Diavortrages des Dozenten zum Thema "Stumpfe und spitze Gewalt". Gegen Semesterende waren wir nur noch eine Handvoll Studenten, die bei einer Leichenöffnung dabeiwaren und danach gewappnet für viele denkbare Bilder und Gerüche, die im Laufe der Folgejahre auf uns zukommen würden.

Übrigens: im Gegensatz zu Staatsanwälten, die eine Art "Schmutzpauschale" für die Reinigung ihrer Kleidung bekommen wenn sie bei einer Leichenöffnung zugegen waren, bekamen wir damals kein Geld für die große Wäsche. Die Klamotten habe ich damals übrigens vollständig entsorgt, nachdem ich glaubte, den Leichengeruch auch durch Waschen nicht aus ihnen heraus zu bekommen.

6 Kommentare:

Mitch hat gesagt…

Also ich habe da eine andere Erfahrung gemacht: Letztes Semester wurde bei uns die Vorlesung "Rechtsmedizin" angeboten, die eigentlich nur aus Diapräsentationen bestand. Eine so gute besuchte Vorlesung habe ich noch nie erlebt. Und das, obwohl sie Freitags um 8 Uhr früh war. Von den anfänglichen ca. 200 Hörern, waren am Ende noch mindestens 150 dabei. Wobei einige schon nach den ersten 15 Minuten den Raum verlassen mussten. Den Besuch einer Hörsaalsektion haben sich zugegebenrmaßen nicht alle angetan. Ich schon und ich muss sagen, dass ich sehr interessant fand und auch keine Probleme hätte, im Rahmen eines Praktikums mit solchen Akten zu arbeiten.

Aber interessant zu wissen, an was man alles denken muss, wenn man eine eigene Kanzlei hat...

Anonym hat gesagt…

Ich habe in einem Uni-Institut für Rechtsmedizin gearbeitet als ITler. Im Bewerbungsgespräch wurde ich gefragt, ob ich leichenfest sei. Ich konnte wahrheitsgemäß berichten, dass mich so bald nichts umhaut. Bei anderem technischem Personal, das regelmäßig im Sektionssaal arbeiten muss (damals gab es noch Leichenfotografen), wurde das nicht nur gefragt, sondern auch getestet. Ich denke, es gehört zu einem guten Bewerbungsgespräch, dass die künftige Chefin besondere Arbeitsumstände schildert, auch ohne Nachfragen der Bewerberin. Wenn jemand Angst hat, wird er die Angst leichter überwinden, wenn die Entscheidung, es zu versuchen, eine gemeinsame ist, und eine Entscheidung ist mit vollem Wissen dessen, was auf einen zukommt. Und wenn es dem Anwalt gelingt, das Thema Gewalt(dokumentation) zu versachlichen. Hier kann ein gemeinsamer Blick in an Laien oder Fachleute gerichtete Fachliteratur sicher helfen, siehe zum Beispiel das Int J Legal Med http://www.springerlink.com/content/101167/. Auf dgrm.de (DGRM = Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin) sind u.a. weitere Fachzeitschriften gelistet. Der KVK (kvk.uni-karlsruhe.de, Meta-Katalog deutschsprachiger und internationaler Bibliotheken, Bibliotheksverbünde und Buchkaufplattformen für neue und gebrauchte Bücher) liefert bei einer Freitextsuche nach "Rechtsmedizin" bereits einige geeignete Treffer.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@stiller Beobachter: Entweder sind die Studenten heutzutage härter gesotten als zu meiner Zeit oder der Dozent hat andere Dias verwendet.;-)
@anonym: besten Dank für die interessanten Links!

muguard84-rueberblog@yahoo.de hat gesagt…

Hallo Kertin Rüger, ich hab meinen Post von 12:53 Uhr nochmal gelesen: Das klingt kritischer gegen Ihre Rolle als sog. Arbeitgeberin, als es klingen sollte. Wollte ja bloß Werbung machen dafür, es für Sie, Ihre Kollegen und Ihre und deren Mitarbeiter leichter zu machen, und dabei betonen, dass ich das Ansprechen möglicher Akteninhalte als Sortierfrage in Bewerbungsgesprächen nicht in Ordnung fände, als Information des Bewerbers dagegen schon. - Gerne, freut mich, dass Sie die Links interessant finden ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Kein Problem. Ich hatte es gar nicht als Kritik verstanden.

Anonym hat gesagt…

Ich habe in den 90ern Jura studiert und an der Vorlesung Rechtsmedizin teilgenommen. Der kurz vor der Pensionierung stehende Dozent war durch seine jahrzehntelange Tätigkeit in der Pathologie recht verbittert geworden.

Empört berichtete er noch immer von einem Tatverdächtigen, der auf dem Oberarm das berühmte Logo der Rolling Stones, die herausgestreckte Zunge, tatöwiert hatte. Er habe erfahren, so der Dozent, daß es sich hierbei um das Symbol einer "Rockergruppe" handelt. Kein Wunder also, daß der Beschuldigte des Mordes verdächtigt würde. Im übrigen sei für ihn jeder, der bei Rot über die Ampel gehe, ein potentieller Mörder. Rechtsbruch fange schließlich im Kleinen an. Und wer bei Rot über die Ampel gehe, sei aus seiner Sicht auch zum Morde fähig.