Montag, 21. Dezember 2009

Frühes Weihnachtsgeschenk

Heute Morgen bekam mein Mandant ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Er war ohne Fahrerlaubnis gefahren, leider nicht zum ersten Mal. Zwei offene Bewährungsstrafen (jeweils Straßenverkehrdelikte) zierten seinen Bundeszentralregisterauszug. Allerdings hatte sich seit diesen Eintragungen viel in seinem Leben getan. Er hat inzwischen einen festen Job im Außendienst, eine erfolgreich absolvierte Alkohlentwöhnungstherapie vorzuweisen und die Fahrerlaubnis war ihm wieder erteit worden. Der Widerruf der Bewährung sowie ein Fahrverbot hätten ihn vor diesem Hintergrund besonders hart getroffen.

Erfreulicherweise sahen der Staatsanwalt und die Vorsitzende das genauso. Das Urteil lautete auf 8 Monate, ausgesetzt zur Bewährung und 500 Euro an die Staatskasse. Es wurde sofort rechtskräftig und für meinen Mandanten kann Weihnachten gar nicht besser werden.

4 Kommentare:

Kand.in.Sky hat gesagt…

Na, dann schnell ins Auto und ab zur Familie...


#k.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Kand.In.Sky: warum eigentlich das Spätwerk von Kandinsky? Es gibt sooo schöne frühe Bilder von ihm.

Kand.in.Sky hat gesagt…

das IST ein schönes Bild. Erstens findet man es nicht in jedem Grossraumbüro/Fahrstuhl/Kaufhaustoilette und zweitens hat es bei mir einen besonderen Platz.
Es ist sogar weitaus mehr als das. Dazu gibt es synästhetisch unterstützende Musik.
Irgendwann, wenn ich die Zeit und geeignete Software finde, mache ich ein Video.


#k.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Farbsymphonie, Synästhesie - bekannt.
Trotzdem gefallen mir persönlich die Werke, zu den ihn die russischen Märchen inspiriert haben, besser. DIE habe ich auch noch nie in einem Großraunmbüro o.ä. hängen sehen.