Freitag, 27. November 2009

Realkennzeichenanalyse? - Nie gehört

Missbrauchsprozess: als Zeugin wird eine Kriminalbeamtin gehört, die das Kind, das Missbrauchsvorwürfe gegen den Angeklagten erhebt, vernommen hat.

In einer Art Eindrucksvermerk hatte die Beamtin ihren Eindruck von dem Kind geschildert und festgehalten, dass dieses auf sie einen glaubwürdigen Eindruck gemacht hätte. Die Glaubwürdigkeit mache sie am ganzen Verhalten des Kindes fest, eben an dem Eindruck, den dieses hinterlassen habe. Sie sei Kommissarin in einem Spezialdezernat und vernehme pro Woche im Schnitt 3 Missbrauchsopfer.

Auf die Frage, was ihr das Wort Realkennzeichenanalyse sage, lautete die Antwort "nichts".

4 Kommentare:

Johanna hat gesagt…

Deswegen ist die Beamtin ja auch nicht als Sachverständige hinzgezogen worden, sondern als Zeugin. Wo ist das Problem?

doppelfish hat gesagt…

Und wieviele Kinder vernimmt sie insgesamt pro Woche? Auch wieder Drei?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Johanna: Problem? Nein. Bemerkenswert?Ja.

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

@Problem

Das könnte darin liegen, daß die gesamte Vernehmung wertlos ist und das Kind nun erneut vernommen werden muß.