Samstag, 24. Oktober 2009

Tatsächliche Verdunkelungsgefahr

Kürzlich beim Haftrichter. Es geht um Körperverletzungsdelikte, der Mandant wird in Handschellen vorgeführt. Er nimmt neben mir Platz. An der Türseite des Raumes (genannt die "Verfolgerseite") stehen einige Stühle. Auf ihnen sitzen der Staatsanwalt und zwei Polizeibeamte, die die Tür sichern.

Der Mandant wird abgeschnallt, der Termin beginnt. Gegen Ende stellt der Staatsanwalt keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls und der Richter diktiert der Protokollführerin: "Staatsanwalt A. stellt keinen Antrag. Haftgründe sind nicht ersichtlich. Insbesondere besteht keine Fluchtgefahr und auch keine Verdunkelungsgefahr". Der Richter hat das Wort "Verdunkelungsgefahr" noch nicht ganz ausgesprochen und - wir sitzen alle Mann im Dunkeln. Einer der Polizeibeamten war versehentlich mit dem Rücken gegen den Lichtschalter gekommen.
Damit hatte die Gefahr der tatsächlichen Verdunkelung zumindest für einen Moment bestanden.

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