Dienstag, 8. September 2009

Bitte weisen Sie Ihre Ehe nach

Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer einer Mandantin treibt seltsame Blüten. Zunächst sollte umfassend begründet werden, worin man einen Anspruch sieht. Nachdem dies geschehen war, folgte nun ein Schreiben, wonach folgende Fragen beantwortet werden sollten:

1. Handelt es sich bei Frau X um die Ehefrau von Herrn X (Herr X ist Versicherungsnehmer, seine Frau und seine Kinder sind mitversichert)?
2. Falls ja, wie lange besteht die Ehe schon?
3. Leben die Eheleute zusammen?
4. Falls ja, wie lange schon? Bitte weisen Sie die Angaben nach durch Bestätigung des Einwohnermeldeamts.

Liebe X-Versicherung, ich leite dieses Schreiben jetzt an meine Partei weiter und hoffe, dass sie in der geeigneten Form antworten wird.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Na, so was gehört doch unter voller Namensnennung in's RSV-Blog. ;-)

War das etwa die Firma mit dem "A" und dem "C"?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Das "A" ist schon richtig, das "C" aber nicht. Darf ich den RSV Blog um diese Kapriole bereichern?

Anonym hat gesagt…

@ Kollegin Rueber:
Aber gerne doch! Einfach kurze eine kurze eMail an Redaktion@RSV-Blog.de. schicken, und schon geht's los.

P.S. Auch weitere Autoren sind dort gern gesehen, wie Kollege Hoenig sicherlich bestätigen wird.