Donnerstag, 16. Juli 2009

Das Picknick im Auto

In einer Verkehrsunfallsache vertrete ich eine Mandantin, die angeblich ein anderes Auto "geschnitten" haben soll. Der Fahrer des anderen Autos will daraufhin eine Vollbremsung gemacht haben. Seine neben ihm sitzende Gattin, die eine Colaflasche in der Hand gehabt haben will und ein Stück Kuchen auf dem Schoß, sei durch die infolge der Vollbremsung umherspritzende Cola und den umherfliegenden Kuchen von oben bis unten verschmutzt worden und tragischerweise will sie auch noch ein besonders teures Kostüm angehabt haben. Die Colaflasche sei ihr infolge der Vollbremsung aus der Hand geflogen und gegen die Windschutzscheibe, die daraufhin gerissen sei.

Geltend gemacht werden nun die Windschutzscheibe sowie allerlei Auslagen für Reinigung von Auto und Gattin. Das Strafverfahren gegen meine Mandantin wurde übrigens schon im Ermittlungsverfahren eingestellt.

Wenn man als Anwalt einen solchen Sachvortrag eines Klägers liest, beschleicht einen ein komisches Gefühl. Eine Art Picknick im Auto mit Cola und Kuchen, das teure Kostüm und obendrein die Geschichte mit der Windschutzscheibe. Entweder handelt es sich dabei um eine besonders dreiste Darstellung oder aber die abstruse Geschichte stimmt tatsächlich.

Ich tendiere zu der erstgenannten Möglichkeit. Der Ehemann meiner Mandantin, Ingenieur von Beruf, hat berechnet, dass die Colaflasche - den Vortrag des Klägers unterstellt - nicht gegen die Windschutzscheibe geflogen sein kann. Mit diesem Vortrag hat sich nun ein Sachverständiger zu befassen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Fehlt noch die besonders wertvolle Handtasche und die sündhaft teuren Schuhe.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Plastikflasche, auch noch eine geöffnte, soll eine Windschutzscheibe beschädigt haben?!?

Dafür muss kein Gutachter bestellt werden.


#k.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Kand.in.Sky: Glasflasche. Wusste auch nicht, dass es die noch gibt...