Donnerstag, 25. Juni 2009

Fragerecht für alle

Gestern Morgen war ich beim Amtsgericht M.. Von den 6 Zeugen, die in der Anklageschrift stehen, war nur einer geladen. Es konnte infolge eines anderen Termins, den ich wahrzunehmen hatte, nur kurz verhandelt werden.
Der Zeuge wurde von der Vorsitzenden befragt und dann wurde ein Fortsetzungstermin bestimmt. Alle bekannten sich zu dem Termin als geladen und die Vorsitzende sagte zu dem Zeugen: "Sie brauchen dann nicht kommen. Mit Ihnen sind wir fertig."

Der Staatsanwalt und ich bemerkten gleichzeitig, dass wir dem Zeugen auch noch gerne die eine oder andere Frage stellen würden. Im Eifer des Gefechts und der morgendlichen Eile war der Vorsitzenden wohl durchgegangen, dass das Fragerecht sich auch auf Staatsanwaltschaft und Verteidigung erstreckt.

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