Montag, 18. Mai 2009

Per Hubschrauber zum Termin

Dass Bezirksrevisoren im Augen haben müssen, dass der Staat nicht unberechtigt Geld an Verteidiger auszahlt, ist klar. Manche scheinen aber die Anforderungen an die Beförderungsmittel- und möglichkeiten von Verteidigern extrem hoch anzusetzen.

Mein Antrag auf Festsetzung der Fahrtkosten sei zu hoch. Es folgt dann eine Berechnung, die nur die einfache Fahrt vorsieht. Ob ich wohl zurück hätte wandern sollen?
Zudem sei das Abwesenheitsgeld zu hoch angesetzt. Die Hauptverhandlung habe nur 2 Stunden gedauert, womit ich kaum länger als 4 Stunden ortsabwesend gewesen sein könnte. Dass aber auf 9 Uhr terminiert war und dann ein Schöffe fehlte, weshalb es erst um 10.30 Uhr losging, wird nicht berücksichtigt. In der verbleibenden halben Stunde schaffe ich noch nicht einmal mit absolutem Bleifuß den Hin- und Rückweg, zumindest nicht mit dem Auto.

Angesichts solcher Kritik sollte man vielleicht die Anschaffung eines Hubschraubers in Erwägung ziehen, damit man die zeitlichen Vorgaben schafft.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

siehe dazu:
http://ballmann.wordpress.com/2009/01/19/rechtsflegel/

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Ballmann: Neben der Abinote soll auch das "Schwotten-Gen" auf dem Weg zum Bezirksrevisor nicht schaden (Kreuzung aus Schwabe und Schotte).

Anonym hat gesagt…

Die neuen Kampfjets der US-Armee dürften mit ihrer höheren Reisegeschwindigkeit eher geeignet sein. Dank der STOL-Fähigkeiten kann man direkt vor dem Gerichtsgebäude landen, und dank der sonstigen Ausstattung kann man ggf. umgehend Revision einlegen (aber nur 1x pro Gerichtsgebäude).