Dienstag, 26. Mai 2009

Bulgari - da waren´s nur noch 2

Eigentlich hatte ich gedacht, als Nächster würde der junge Mann mit den herausragenden "Denglischkenntnissen" aus dem Kreis der Angeklagten ausscheiden. Dem war nicht so und stattdessen wurde das Verfahren gegen einen anderen Angeklagten abgetrennt, dem ich einen längeren Atem zugetraut hatte.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was bedeutet es denn für den Angekl., wenn sein Verfahren abgetrennt wird? Außer, daß Richter, StA und Verteidigung noch mehr Termine haben, natürlich.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Die Abtrennung bedeutet in diesem Fall, dass der Angeklagte "aussteigt", weil eine verfahrensbeendenden Absprache getroffen wurde.