Dienstag, 26. Mai 2009

Auch TKÜ kann spannend sein

In manchem Großverfahren, in dem das Ende zum Greifen nah scheint, bedarf es der sorgfältigen Abarbeitung der vor Wochen und Monaten gestellten Beweisanträge, die sich manchmal im Zuge der Hauptverhandlung von selbst erledigen und manchmal nicht mehr kriegsentscheidend sind, so dass man darauf verzichten kann.

Als Folge davon werden dann Termine aufgehoben, zu denen die einst beantragten Personen als Zeugen vorgesehen waren und die Planung wird abgestimmt. Momentan stehen noch fünf Zeugen zur Vernehmung an und wenn deren Vernehmungen abgeschlossen sind, so die Ankündigung des Gerichts, "dann hören wir bis zum Abwinken TKÜ".

Das bedeutet für einen Verteidiger, sich in Vorbereitung der Termine, in den die Mitschnitte angehört werden, die betreffenden Telefonate zu Gemüte zu führen und mit den Mitschriften der Beamten, die teils Sinn- teils Wortprotokoll geführt haben, zu vergleichen. Das mag nicht besonders aufregend klingen, ist aber in Wirklichkeit gar nicht so langweilig. Häufig verstehe ich beim Abspielen der DVD auf meinem Laptop aufgrund der wohl schlechteren Tonqualität etwas Anderes als im Nachgang bei Gericht, wenn die Mitschnitte mit deutlich besserer Qualität wiedergegeben werden. Ähnlich ergeht es auch manchem Dolmetscher. Schon häufig bekam man Übersetzungen vorab zur Kenntnis zugeleitet und in der Hauptverhandlung wurden diese korrigiert.
Es bleibt also spannend und ich hoffe, von negativen Überraschungen verschont zu bleiben.

3 Kommentare:

corax hat gesagt…

Darum auch hier noch einmal die Bitte des pantoffelpunks an Alle für die Zukunft: Fassen Sie sich kurz.Danke.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

:-)

Anonym hat gesagt…

Eben. Nicht, daß sich wieder unnütze Datenberge anhäufen.