Mittwoch, 22. April 2009

Steuerfahndung - Ordnung und Vollmachtsproblematik

Vergangene Woche hatte ich mir vorgenommen, die auf meinem Schreibtisch lagernden Akten, deren Bearbeitung nicht sonderlich eilig ist, zu bearbeiten. Früher als üblich war ich schon im Büro. Motiviert, arbeitswütig, voller Elan.

Um 8.15 klingelt das Telefon: bei einem Mandanten ist die Steuerfahndung eingeflogen. Die Mannschaft ist verteilt auf zwei Betriebe, die Privatwohnung, den Steuerberater und mehrere Banken.

Ich habe zu diesem Zeitpunkt gerade zwei der Akten bearbeitet und mache mich auf den Weg zu meinem Mandanten. Das wars mit der Arbeitswut und dem guten Vorsatz.

Vor Ort Beamte der Steuerfahndung, von denen ich zwei aus einem zurückliegenden Verfahren kenne. Ich habe sie in angenehmer Erinnerung, weil sie zwar ihren Job ernstnahmen aber nicht bierernst vorgegangen waren.

Die Ehefrau meines Mandanten ist aufgelöst. Die Beamten sind um Ordnung bemüht. Es wird nicht gewühlt und ein Saustall hinterlassen, sondern alles, was nicht sichergestellt wird, kommt wieder an seinen Platz zurück. Das habe ich schon anders erlebt.

Die Ermittlungsführerin verlangt eine schriftliche Vollmacht von mir. Das leidige Thema beginnt. Nein, Sie kriegen keine schriftliche Vollmacht. Woher Sie denn dann wissen solle, dass ich bevollmächtigt sei. Vielleicht daher, dass mein Mandant, der neben mir steht, zutreffend nickt. Vielleicht daher, dass sie mir einfach zutraut, Besseres zu tun zu haben als mir ohne Bevollmächtigung den Tag bei einer Dursuchungsmaßnahme zu vertreiben. Sicher aber deshalb, weil ich es anwaltlich versichere und sie das gerne so ins Protokoll aufnehmen kann.
Die Fundstellen, unter denen sie nachlesen kann, dass der BGH das genauso sieht wie ich, hatte ich nach einem Telefonat mit dem Büro parat. Sicher hat sie inzwischen nachgelesen.

Gegen Abend komme ich ins Büro zurück. Zu den gelagerten Akten haben sich solche mit neuen Posteingängen hinzugesellt. Alles werde ich an diesem Tag nicht mehr schaffen, trotzdem bin ich froh, einen Beruf zu haben, in dem der Tag nicht minutiös vorausgeplant ist.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das freut einen ja zu hören, dass sich die Steuerfahndung zu benehmen weiß. Allerdings sind sie eher Macher. Juristische Feinheiten sind dort fehl.
Mich allerdings amüsiert es, wenn Verteidiger, die keine schriftliche Vollmacht vorlegten, aus welcher der Umfang der Bevöllmächtigung ersichtlich ist, dann nachfragen, warum sie z.B. von einer Ladung zur Vernehmung, dem Verfahrensabschluss, der Ankündigung des Strafbefehls mit abschließendem rechtlichen Gehör nichts wissen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Es ist wie im OWi-Verfahren: wer einen verschnarchten Mandanten hat, legt die Vollmacht besser vor.