Dienstag, 28. April 2009

Bulgari - Plädoyerverzicht und Paukenschlag

Die Angeklagte im Koblenzer Bulgari-Verfahren hatte in der letzten mündlichen Verhandlung eine Einlassung abgegeben, worauf das Verfahren gegen sie abgetrennt worden war.
Heute wurde das abgetrennte Verfahren vor dem Landgericht verhandelt.
Die Anklagevorwürfe, die u.a. von bandenmäßigem schweren Menschenhandel ausgegangen waren, wurden im Ergebnis nicht in der erhobenen Form bestätigt.

Der Oberstaatsanwalt sprach in seinem Plädoyer u.a. von einem bewegenden Verfahren, das gezeigt habe, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Verhalten wie dasjenige der Angeklagten, die bulgarische Frauen nach Deutschland verbracht habe um sie dann mittels Prostitution auszubeuten, nicht dulde.
Er beantragte unter Bezugnahme auf eine zuvor geführten Absprache im Strafprozess die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten sowie die Aufhebung des Haftbefehls.

Der Schlussvortrag des Verteidigers der Angeklagten war kurz.

"In einem Verfahren, das für mich persönlich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun hat, gibt es für mich nichts zu plädieren. Ich verzichte daher auf mein Plädoyer."

Die Kammer verurteilte die Angeklagte wegen schweren Menschenhandels (minder schwerer Fall) in Tateinheit mit Zuhälterei, 4 Fällen der Zuhälterei sowie einer versuchten räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende u.a. aus, dass es dahinstehen könne, ob es ein bewegendes Verfahren gewesen sei oder nicht. Jedenfalls sei es kein rechtswidriges Verfahren gewesen. Hiergegen verwahre sich die Kammer entschieden. Die Angeklagte habe Gelegenheit gehabt, das Verfahren streitig zu Ende zu führen, sie habe jedoch den Weg des Geständnisses gewählt. Dieses Geständnis basiere auf dem bis dahin erhobenen Ergebnis der Beweisaufnahme. Der Haftbefehl gegen die Angeklagte wurde aufgehoben.

Notebook und Zeitklau

Spätestens seit heute weiß ich: zwischen den beiden Begriffen besteht ein Zusammenhang.
Vor gut 2 Wochen habe ich es getan: ich habe mein altes Notebook (da zu langsam) ausrangiert und mir ein neues zugelegt: viel schneller, viel besser und wesentlich teurer.
Seit 2 Tagen nun meint mein Notebook, keine USB-Geräte mehr zu erkennen. Ein gestriger Besuch bei meinem Computerfachmann brachte Erstaunliches zutage: ein USB-Kabel war defekt und nach dem Austausch klappte alles wieder. Ungefähr drei Stunden Zeit waren draufgegangen beim Transport des Notebooks hin- und zurück und den unzähligen eigenen Versuchen, das Ding wieder ans Laufen zu kriegen - soweit die Zeitbilanz.
Heute Morgen dann die Überraschung: das, was gestern noch funktionierte, ist heute Geschichte. Wieder erkennt das Notebook keine USB-Geräte. Wieder telefoniere ich mit meinem Computerfachmann, der auch ratlos ist und mir vorschlägt, das Gerät erneut vorbeizubringen, damit man es einschicken könne. Eine weitere Stunde Zeitverlust.
Unterm Strich sind es jetzt schon vier Stunden (vom dem lebenszeitverkürzenden Ärger wollen wir nicht sprechen).
Ich mache mir nicht den "Spaß", zu ermitteln, wie oft ich dafür das ausrangierte Notebook hätte hoch- und runterfahren können, was mir in letzter Zeit zu langsam gegangen war. Stattdessen hole ich es wieder hervor und freue mich, dass es läuft - langsam aber zuverlässig.

Freitag, 24. April 2009

Beweisantrag - Klappe die Dritte

Es ist manchmal gar nicht so einfach, einen Beweisantrag im Strafprozess zu stellen.
Ein Kollege hat nun schon dreimal versucht, zugunsten seines Mandanten die Umsätze aus dessen Gewerbebetrieb mittel Exceltabelle und entsprechender Beweisbehauptung in die Hauptverhandlung einzuführen, ohne dass ihm dies bislang gelungen wäre.
Ein wenig ist es wie bei "Und täglich grüßt das Murmeltier". Der Kollege verliest seinen Beweisantrag, was angesichts der 2 Seiten Tabelle entsprechend dauert und die Kammer nimmt ihn entgegen mit der Bemerkung, ihn in der nächsten Sitzung zu verbescheiden. In dieser ergeht dann ein Hinweis an den Kollegen, dass das Ergebnis infolge falscher Addition nicht stimmt, den der Kollege regelmäßig damit beantwortet, dass er die Tabelle vom Steuerberater seines Mandanten übernommen habe, dem er nun aufgeben wolle, sie richtigzustellen.
Auch der dritte Anlauf scheiterte. Der leicht genervte Berichterstatter hat die richtigen Additionsergnisse jetzt sogar bekanntgegeben. Ob es was nützt, wird sich zeigen.
Der Langmut der Kammer ist übrigens bemerkenswert. Ich kenne Richter, die anders verfahren wären. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die unter Beweis gestellte Tatsache als erwiesen angenommen werden soll.

Donnerstag, 23. April 2009

Verfahrenseinstellung dank Sachverständigem

Er habe sein Fahrzeug bereits zum Stillstand gebracht als der Gegner aufgefahren sei, behauptet Herr A. im Zivilprozess seiner Gattin gegen Herrn B.. Herr B. als Partei angehört, behauptet, beide Fahrzeuge hätten zeitgleich zurückgesetzt und Herr A. sei gegen sein Auto gefahren.
Der Sachverständige S. meint, dass 70 cm Schleifspur am Fahrzeug des B. für dessen Version sprächen. Dem schließt sich das Gericht an und leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, die meinem Mandanten einen Strafbefehl zustellt über 90 Tagessätze.

Die Verhandlung über den Einspruch fand heute statt. Geladen war u.a. der Sachverständige S., den im Zivilprozess niemand gefragt hatte, ob Herr A. es überhaupt merken MUSSTE, dass er am Fahrzeug des Herrn B. vorbeigeschrappt sein soll. Meine heutige Frage danach beantwortete er damit, dass dieser Nachweis zulasten des Herrn A. nicht geführt werden könne.

Damit war seine Aussage im Zivilprozess zwar objektiv falsch, aber noch lange keine falsche uneidliche Aussage. Dem Vorschlag des Gerichts, das Verfahren nach § 153 II StPO einzustellen, stimmten alle Verfahrensbeteiligten zu.

Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie aussagen

Ich kann kaum beschreiben, wie sehr mich obiger Satz anwidert.

Mein Mandant hat eine Ladung von der Polizei bekommen. Er soll als Zeuge vernommen werden. Er hat weder Zeit noch Lust, eine Aussage bei der Polizei zu machen, ruft aber dort an um den Termin abzusagen. Seine Aussage, so der freundliche Beamte, sei aber schon wichtig, zumal man noch keinen Beschuldigten ermittelt habe. Mein Mandant lehnt die Einladung trotzdem ab. Einen Tag später wird der freundliche Beamte gar bei meinem Mandanten zuhause vorstellig um einen weiteren Vernehmungsversuch zu starten. Mein Mandant ist nicht da.
Verunsichert fragt der Mandant bei mir nach. Ich rate ihm, bei der Polizei keine Aussage zu machen und dies der guten Ordnung halber auch mitzuteilen.
Er tut wie ihm geheissen um muss sich obigen Satz anhören.
Ich habe die Sache danach selbst in die Hand genommen und den freundlichen Beamten mit einem noch freundlicheren Anruf beglückt.

Es kommt nicht darauf an, ob und ggf. was man zu verbergen hat und das sollte jeder Polizist wissen. Umso mehr erstaunt es, dass Einschüchterungsversuche der beschriebenen Art nach wie vor an der Tagesordnung zu sein scheinen.

Merke: als Beschuldigter muss man grundsätzlich keine Aussage machen, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft noch bei Gericht. Als Zeuge muss man bei der Polizei keine Aussage machen, wohl aber bei Staatsanwaltschaft und Gericht.

Mittwoch, 22. April 2009

Steuerfahndung - Ordnung und Vollmachtsproblematik

Vergangene Woche hatte ich mir vorgenommen, die auf meinem Schreibtisch lagernden Akten, deren Bearbeitung nicht sonderlich eilig ist, zu bearbeiten. Früher als üblich war ich schon im Büro. Motiviert, arbeitswütig, voller Elan.

Um 8.15 klingelt das Telefon: bei einem Mandanten ist die Steuerfahndung eingeflogen. Die Mannschaft ist verteilt auf zwei Betriebe, die Privatwohnung, den Steuerberater und mehrere Banken.

Ich habe zu diesem Zeitpunkt gerade zwei der Akten bearbeitet und mache mich auf den Weg zu meinem Mandanten. Das wars mit der Arbeitswut und dem guten Vorsatz.

Vor Ort Beamte der Steuerfahndung, von denen ich zwei aus einem zurückliegenden Verfahren kenne. Ich habe sie in angenehmer Erinnerung, weil sie zwar ihren Job ernstnahmen aber nicht bierernst vorgegangen waren.

Die Ehefrau meines Mandanten ist aufgelöst. Die Beamten sind um Ordnung bemüht. Es wird nicht gewühlt und ein Saustall hinterlassen, sondern alles, was nicht sichergestellt wird, kommt wieder an seinen Platz zurück. Das habe ich schon anders erlebt.

Die Ermittlungsführerin verlangt eine schriftliche Vollmacht von mir. Das leidige Thema beginnt. Nein, Sie kriegen keine schriftliche Vollmacht. Woher Sie denn dann wissen solle, dass ich bevollmächtigt sei. Vielleicht daher, dass mein Mandant, der neben mir steht, zutreffend nickt. Vielleicht daher, dass sie mir einfach zutraut, Besseres zu tun zu haben als mir ohne Bevollmächtigung den Tag bei einer Dursuchungsmaßnahme zu vertreiben. Sicher aber deshalb, weil ich es anwaltlich versichere und sie das gerne so ins Protokoll aufnehmen kann.
Die Fundstellen, unter denen sie nachlesen kann, dass der BGH das genauso sieht wie ich, hatte ich nach einem Telefonat mit dem Büro parat. Sicher hat sie inzwischen nachgelesen.

Gegen Abend komme ich ins Büro zurück. Zu den gelagerten Akten haben sich solche mit neuen Posteingängen hinzugesellt. Alles werde ich an diesem Tag nicht mehr schaffen, trotzdem bin ich froh, einen Beruf zu haben, in dem der Tag nicht minutiös vorausgeplant ist.

Bulgari-Verfahren: Da waren´s nur noch 3

Die Verhandlung dauerte bis nach 18 Uhr. Die Angeklagte verlas eine Erklärung, mit der sie einige Taten, die ihr die Anklage vorwarf, einräumte. Das Verfahren gegen sie wurde daraufhin abgetrennt und wird in der kommenden Woche beendet werden.
Mit ihr verabschieden sich auch zwei sympatische Kollegen aus dem Verfahren, mit denen es Spaß gemacht hätte, weiter zu verhandeln.

Dienstag, 21. April 2009

Bulgari-Verfahren: Verliert Angeklagte die Nerven?

Sie sieht mitgenommen aus, die Angeklagte. Eben wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung stehen an, die möglicherweise eine Beendigung für sie vorbereiten sollen.
Wir warten gespannt, ob eine Einlassung erfolgen wird.

Dienstag, 14. April 2009

Jugendgerichtshilfe hält nichts von Beschuldigtenrechten

Mein Mandant ist 16. Ihm wird ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Ich habe ihn darauf vorbereitet, dass sich die Jugendgerichtshilfe bei ihm melden wird und ihm geraten, keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen.
Die Jugendgerichtshilfe hat ihm schriftlich einen Termin mitgeteilt, an dem er zu erscheinen habe und auch gleich einen Fragebogen beigefügt, der auf den ersten Blick recht harmlos wirkt. Es werden Fragen gestellt zur Schulausbildung, zur Familie, zu den Hobbies und - zu den Vorwürfen der Anklage. Unter der Rubrik "Äusserung zur vorgeworfenen Tat" heisst es "Die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe stimmen", dann folgen Kästchen mit ja/nein zum Ankreuzen.

Das ist dreist!

Die Jugendgerichtshilfe soll bei Jugendlichen Straftätern in der Hauptverhandlung ein Votum zur Bestrafung abgeben. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die Tat zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen wird. Es ist hingegen nicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe, sich im Vorfeld der Hauptverhandlung gleichsam zum Handlanger der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu machen und dem Jugendlichen ohne Belehrung zu suggerieren, er müsse sich zum Tatvorwurf äussern. Ein derartiges Untergraben von Beschuldigtenrechten durch Stellen, von denen man eigentlich meint, sie hätten nicht nur den Hauch einer rechtlichen Ahnung, sondern auch hinreichend Verstand, wie man mit Jugendlichen, denen Straftaten vorgeworfen werden, umgeht, sucht Seinesgleichen.

Für Anregungen zur weiteren Vorgehensweise mit dieser JGH bin ich dankbar.

Freitag, 10. April 2009

Saisonale Wünsche

Allen Lesern meines Blogs wünsche ich schöne Osterfeiertage.
Suchen und finden Sie Eier, Hasen und Zeit zum Entspannen!

Donnerstag, 9. April 2009

Direktor a.D. sagt Danke

Wenn ein Richter die Altersgrenze erreicht hat, merkt man das als Anwalt meist erst dadurch, dass sein Dezernat plötzlich mit einem neuen Gesicht besetzt ist. In Ausnahmefällen erhält man eine Email der Geschäftsstelle.

Zum ersten Mal allerdings erlebe ich es, dass sich ein Richter, der vor Kurzem pensionierte Direktor des Amtsgerichts L., in einem persönlich gehaltenen Brief an die Anwälte richtet, mit denen er in den vergangenen Jahren so manche Schlacht geschlagen hat. Er bedankt sich darin für die "menschliche Art, die es immer wieder ermöglichte, am Rande der Termine einige persönliche Worte zu wechseln, die dann auch in besonderem Maße vertrauensbildend waren" und trifft damit den Nagel auf den Kopf. Trotz Verwaltungsarbeit und zeitweise mehreren Spruchdezernaten saß er nicht abgeschirmt von seinen Geschäftsstellenbeamten in einem Elfenbeinturm, sondern in einem individuell gestalteten Dienstzimmer, in dem so manches Mal sein Hund Wache schob. Wer ein Anliegen hatte - und ich hatte einige davon in den vergangenen Jahren, angefangen bei Terminierungsproblemen bis hin zu Einstellungswünschen in OWi-Sachen - war willkommen.

Es gibt Richter, die man nach ihrer Pensionierung vermisst und solche, die man nicht vermisst. Der Direktor des AG L. gehört zur ersten Gruppe.

Mittwoch, 8. April 2009

Schwein gehabt, Junge!

Heute hatte ein 17-jähriger Mandant das Glück, auf eine Richterin zu treffen, die ihm wohlgesonnen war. Dass er eine Vorfahrtsverletzung begangen hatte, war klar. Dass der Gegner zu schnell unterwegs gewesen sein könnte, war nicht klar. Dass mein Mandant vor Einfahrt in die Kreuzung, auf der es ihn dann mitsamt Roller ziemlich erwischte, nicht nach rechts und links geschaut haben soll, ergab sich nicht aus der Akte. Der Zeuge berichtete dies heute erstmals. Dass er zwischenzeitlich 6 Pünktchen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingefahren hatte, hatte er mir verschwiegen, dabei aber nicht bedacht, dass das Gericht einen brandaktuellen Verkehrszentralregisterauszug eingeholt hat.
Nun drohten also weitere 3 Punkte und er ist gerade dabei, den Führerschein für Pkw zu machen. Denkbar schlechte Voraussetzungen also.
In Anbetracht seiner eigenen Verletzungen und dem totalbeschädigten Roller schloss sich die Vorsitzende meinen Ausführungen mit dem Tenor "genug gestraft" an und schlug eine Reduzierung der Geldbuße auf 35 € vor, was keine Flenspunkte zur Folge hat. Dieses Angebot nahm ich nur zu gerne für meinen Mandanten an. Der hatte übrigens seine Oma zur Verhandlung mitgebracht, die es nach der Verhandlung auf den Punkt brachte: "Junge, da haste aber Schwein gehabt." Dem ist nichts hinzuzufügen.

Montag, 6. April 2009

Moralischer Mandantenbeistand

Meinen Mandanten A. vertrete ich seit Jahren. Er ist ein netter, älterer Herr. Gebildet, höflich und leider etwas glücklos beim Autofahren. Immer nur Blechschäden und immer waren die Gegner schuld.
Dieses Mal aber scheint es ihn etwas härter erwischt zu haben. "Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht" habe auf dem Schreiben gestanden, das er von der Polizei erhalten habe. Man habe ihn vorgeladen. Sowas war ihm in 80 Jahren noch nie passiert. Dagewesen sei er auch und habe sich ungeheuerliche Vorwürfe anhören müssen. Nein, offiziell gesagt habe er nichts und im Grunde seien die Polizisten auch sehr freundlich gewesen.
An dieser Stelle werde ich hellhörig und hake nach, ob er denn wohl belehrt worden sei.
Was das denn heissen solle, fragt mich erstaunt mein Mandant. Ich erkläre es ihm. Nein, nein, so seine Antwort, man habe ihm nur gesagt, was man ihm vorwerfe und gefragt, was er dazu zu sagen habe. Wenn man ihm gesagt hätte, er könne auch einen Anwalt zu Rate ziehen, hätte er natürlich sofort bei mir angerufen, aber auf die Idee sei er in der Aufregung nicht gekommen.

Ich habe mir die Akte angefordert und bin schon sehr gespannt darauf, was mein Mandant erzählt hat und ob er - zumindest laut Akteninhalt - belehrt wurde.

Bis zum Eintreffen der Akte kann ich ihm nur den geforderten moralischen Beistand leisten, nachdem er mir versprochen hat, bei eventuellen Nachfragen der Ermittlungsbehörden keine Angaben mehr zu machen.

Freitag, 3. April 2009

Belehrung in Sekundenschnelle

Es gibt Belehrungen, die sind so kurz, dass sie zwar jeder versteht, aber auch so unvollständig, dass sie fast wieder falsch sind; es gibt Belehrungen, die so lang sind, dass sie kaum ein Zeuge nachvollziehen kann und es gibt Belehrungen, die zwar vollständig, aber so schnell sind, dass man sich an die 70 er Jahre und Dieter Thomas Heck erinnert, der den Abspann immer selbst herunterratterte. Eine solche Belehrung gab es gestern beim Amtsgericht K.. Belehrt wurde ein Polizeibeamter und Herr Heck wäre ob der Sprechgeschwindigkeit des Richters blass geworden.
Der Belehrte und alle sonstigen Prozessbeteiligten hatten sowas offenbar noch nicht erlebt und konnten sich ein ungläubiges Grinsen nicht verkneifen.
Als der Richter nach gefühlten 10 Sekunden fertig war mit der Belehrung, holte er Luft: "Alles verstanden?" Verdutztes Nicken des Polizeibeamten.
Beim nächsten Mal nehme ich eine Stoppuhr mit.

Donnerstag, 2. April 2009

Freispruch - ESO 1.0 in der Dunkelheit

Zugegeben, es ging "nur" um 3 Punkte, aber trotzdem wollte ich so schnell nicht aufgeben und stellte vergangenes Jahr im Juli (1. Termin zur Hauptverhandlung) einen Aussetzungsantrag mit der Begründung, dass mir der Messfilm nicht übersandt worden sei und ich darüber hinaus die Richtigkeit der Messung anzweifele. Damals blaffte mich der Richter an, was das denn solle, offensichtlich sei mein Mandant rechtsschutzversichert, ansonsten würde man wegen "der paar Pünktchen" ja nicht so einen Aufstand machen. An der Aussetzung kam er jedoch nicht vorbei und im Nachgang hatten zwei seiner Nachfolger die Akte in der Hand, von denen einer mir immerhin mal die Anfangs- und Endfotos übersandte und der andere fast ungläubig anfragte, ob ich denn tatsächlich ein Gutachten brauche. Ja, ich brauchte es. Den Film habe ich bis übrigens heute nicht gesehen.

Heute - mittlerweile ist Richter Nr. 4 mit der Sache befasst - fand der 2. Termin statt. Der Sachverständige erstattete sein Gutachten und - die Messung war nicht ordnungsgemäß. Freispruch!
Hintergrund: mein Mandant war mittels ESO 1.0 gemessen worden zur Nachtzeit auf einer leicht abfallenden Straße. Noch vor Erreichen der Fotolinie habe das Gerät nach den Ausführungen des Sachverständigen ausgelöst, weshalb von einem standartisierten Messverfahren keine Rede mehr sein könne.

Vielleicht teile ich Richter Nr. 1 bei Gelegenheit mal mit, dass sich der Aufstand gelohnt hat - für meinen Mandanten und für mich. Mein Mandant bleibt punktefrei und ich habe was über Geschwindigkeitsmessungen dazugelernt.

Mittwoch, 1. April 2009

König in den April geschickt?

Mal was Tagesaktuelles, wenn es auch Jahrhunderte zurückliegen soll:

Angeblich bat an einem 1. April ein sechzehnjähriges Mädchen, dessen Name unbekannt ist, Heinrich IV., König von Frankreich in den Jahren 1589–1610, der sich jungen Damen geneigt zeigte, schriftlich um ein heimliches Rendezvous in einem diskreten Lustschloss. Als Heinrich zu dem Tête-à-tête erschienen sei, habe ihn überraschend der versammelte Hofstaat begrüßt, vorgestanden von seiner Gemahlin Maria von Medici, welche ihm untertänigst dafür gedankt haben soll, dass er ihrer Einladung zum „Narrenball“ gefolgt sei.
Quelle: wikipedia

Eine hübsche Erklärung für den Ursprung des Aprilscherzes. Ob sich zu dem untertänigsten Dank der Gattin noch ein Lächeln mit gaaaaanz langen Zähnen hinzugesellte, ist nicht überliefert.

Nulla poena sine löhna...

... könnte man in Abwandlung eines alten Rechtsgrundsatzes so manchem Mandanten mit humanistischer Bildung entgegenhalten, der meint, mal eben so telefonisch einen Rat einholen zu können, während eine uralte Rechnung noch nicht bezahlt ist.
Da viele meiner Mandanten aber nicht über eine humanistische Bildung verfügen, bin ich meist gehalten, es etwas deutscher und noch etwas drastischer zu formulieren. Wenn mich dann noch morgens vor 7 Uhr (!) ein Mandant auf dem Handy anruft und mir mitteilt, er habe eine Ladung zum Strafantritt erhalten und brauche zuvor einen Termin wegen der zu stellenden Anträge auf Lockerungen und offenen Vollzug, fallen mir weder lateinische noch deutsche Rechtsgrundsätze mehr ein.
Angeblich wird die ausstehende Kohle heute noch überwiesen.