Dienstag, 24. März 2009

Bitte wecken Sie Ihre Verteidigerin rechtzeitig

Die Tücken der Technik spielten mir vor zwei Wochen einen Streich. Was hatte ich ihn gepriesen, den elektronischen Terminkalender. Wie gut waren wir beide immer miteinander klargekommen, der elektronische Kalender und ich - unsere kleine Welt schien in Ordnung. Zumindest bis ich wie so oft im Sitzungssaal saß und telefonisch mit meinem Büro die Terminsvorschläge abstimmte, die das Gericht vorgab. Als zwei Richter, zwei Schöffen, zwei Verteidiger und zwei Angeklagte dann ein paar gemeinsame Termine gefunden hatten, sagte ich zu meiner Mitarbeiterin sinngemäß, dass das nun alle Termine seien und sie die restlichen löschen könne. Das tat sie und löschte dabei natürlich auch den bereits zuvor bestimmten Termin, zu dem dann weder mein Mandant noch ich zunächst erschienen sind. Ich kann von Glück sagen, dass ich am Morgen dieses Termins, der nicht mehr in meinem Kalender auftauchte, rechtzeitig im Büro war. Rechtzeitig genug jedenfalls um den besorgten Aufschrei meiner ansonsten eher unerschrockenen Reno hören zu können, die die Vorsitzende am Telefon hatte.
Der Termin begann mit halbstündiger Verspätung sowie einer trotz dieses Umstandes recht entspannten Vorsitzenden, die den nächsten Termin auf 8.30 Uhr bestimmte (statt 9.00 Uhr) und meinen Mandanten bat, er möge mich am fraglichen Tag bitte morgens anrufen und rechtzeitig wecken, damit mein Erscheinen zum Termin sichergestellt sei.
Der Termin findet morgen statt. Er ist eingetragen. Im meinem elektronischen Kalender und - in einem nicht elektronischen Kalender, den ich seither wieder führe.

2 Kommentare:

Werner Siebers hat gesagt…

Alles erledigt, ich kann bestätigen: sie ist jetzt wach!

Anonym hat gesagt…

... und ich wollte schon sagen, der nicht-elektronische Kalender klingelt aber nicht. Aber gut, das tut er anscheinend doch. Was für ein Luxus :)