Mittwoch, 4. Februar 2009

Verurteilung in dubio contra

Obwohl auch auf dem Notebook der Polizei nicht der Kopf meines Mandanten zu sehen war und selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einräumen musste, dass das "Unterteil" auf einige 100 Menschen passe, wurde mein Mandant gestern wegen versuchten Einbruchsdiebstahls verurteilt.
Das Gericht sah die in der Wohnung meines Mandanten sichergestellte Tasche als diejenige an, die das auf den Bildern ersichtliche "Unterteil" umhängen hatte. Die sichergestellte Tasche gehörte der Freundin meines Mandanten, die bekundet hatte, er habe sie nie benutzt, sie habe immer bei ihr auf einem Schrank gelegen. Ob ein weiterer Mitbewohner diese benutzt habe, konnte sie nicht sagen. Ich bin gespannt, wie das Gericht diese Hürde in den Urteilsgründen zu umschiffen gedenkt, mal angesehen davon, dass nicht sicher ist, ob die Tasche auf den Bildern tatsächlich dieselbe ist wie die, die in der Wohnung meines Mandanten sichergestellt wurde

1 Kommentar:

Sarah Hess hat gesagt…

Soso, die (Hand?)tasche seiner Freundin... ist denn auf den gezeigten Bildern auch eindeutig zu erkennen, das es sich um ein Männlein mit Tasche handelt? - Wobei die Handtasche für den Herrn ja wieder modern sein soll. Sieht man bislang allerdings mehr auf den Laufstegen, weniger auf der Strasse. Da schleppen sie WENN ÜBERHAUPT immernoch brav ihre Aktentasche, das Notebook oder den Rucksack mit sich herum. .. ab und zu auch mal die Einkaufstasche ODER im seltensten Fall tatsächlich die Handtasche der Frau bzw. Freundin. Sowas macht zumindest meine bessere Hälfte schonmal. Jedoch NUR in meinem Beisein, wenn er mal mit Shoppen gehen darf. Wenn ich vor lauter Tüten keine Hand mehr frei habe, und er die Wahl hat. Dann nimmt er lieber meine Handtasche, weils einfach besser aussieht *grins*