Mittwoch, 25. Februar 2009

Karnevalistische Lebensweisheiten eines Zuvollfahrers

Kaum zurück von der Karnevalsfront, erreichte mich eben der Anruf eines potentiellen Mandanten, der das Vergnügen hatte, vergangene Nacht in eine Polizeikontrolle geraten zu sein. Offenbar mit Erfolg. Das Zapfergebnis lautete 2,12 Promille. Das könne natürlich nicht stimmen, so der potentielle Mandant und dass man ihm gleich die Pappe weggenommen habe, sei eine Unverschämtheit. Getrunken habe er schon, aber von maximal 3 Bier käme man nicht auf einen solchen Promillewert. Ich glaube, er fand schon meine Frage danach, wie groß denn die Biere gewesen seien, nicht nett. Als nächstes kam die Thematik der vertauschten Blutprobe aufs Tablett, die ich damit kommentierte, dass die Chance des Vertauschens sich in etwa derselben Höhe belaufen würde wie sein BAK-Wert. Auch dies munterte ihn nicht auf. Der Overkill war erreicht als ich ihn aufforderte, vorbeizukommen, eine Vollmacht zu unterschreiben und einen Vorschuss mitzubringen. Ersteres wäre nicht das Problem gewesen, aber einen Vorschuss gäbe es erst wenn "der Lappen wieder da sei". (So lange möchte ich nicht warten) Das aus seiner Sicht schlagende Argument: In der Kneipe bekäme man ja auch erst das Bier und
zahle erst hinterher. Soweit seine karnevalistischen Lebensweisheiten im Nachsuffstadium. Narrhallamarsch!

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