Dienstag, 3. Februar 2009

Das Bulgariverfahren und die Dolmetscherin - Fortsetzung

Die Künste der Dolmetscherin im Bulgari-Verfahren treiben bisweilen immer seltsamere Blüten.
Sie hatte nach Auftrag des Gerichts einen Brief einer Angeklagten an deren ebenfalls angeklagten Bruder übersetzt. Der Verteidiger der Angeklagten beantragte eine mündliche Übersetzung des Originalbriefs und verhinderte damit die Verlesung der Übersetzung durch das Gericht.
Die "Übersetzterin" machte sich an die Arbeit und übersetzte drauflos. Als sie fertig war, fragte das Gericht einzelne Wörter nach, die schriftlich völlig anders übersetzt worden waren als mündlich. Präpositionen (im Bulgarischen gibt es angeblich eine Präposition, die gleich mehere deutsche Bedeutungen hat) wurden unterschiedlich übersetzt und ja, es macht einen Unterschied, ob jemand "für" jemanden gearbeitet hat oder nur "bei" jemandem oder ein Wort, das übersetzt "Eisenhändler" bedeutet könnte auch als Eigenname gemeint sein.
Nicht zu vergessen, dass ein Wort einmal mit "Arbeitsstelle" und dann mit "Etablissement" übersetzt wurde. Nicht so wild?
Lieber Leser, probieren Sie es aus. Verabschieden Sie sich einmal morgens von Ihrer besseren Hälfte mit den Worten, Sie gingen jetzt ins Etablissement und berichten Sie mir gelegentlich von der Reaktion.

3 Kommentare:

Sarah Hess hat gesagt…

Da amüsiert man sich doch genauso königlich, wie über das MEM-Schnitzel. Unvergessen!! *lol*

Liebe Grüße aus Posemuckelsdorf :)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Sarah Hess: Unglaublich. Das ist Jahre her. Dass Sie sich das gemerkt haben. Liebe Grüße nach Posemuckelsdorf

Sarah Hess hat gesagt…

Ich merke mir alles, was gut ist ;) Hatte Ihnen übrigens bei wkw auch nochmal geantwortet, schon gesehen? - Leider wird man dort ja nicht per Email über neue Nachrichten informiert *schimpf*