Dienstag, 6. Januar 2009

Haftbeschwerden sind vorsorglich mitzuführen!?

Der Hauptverhandlungstermin steht in ein paar Wochen bevor und mein Mandant kratzt mit den Hufen. Ein Brief von ihm macht es deutlich: Ich möge ihn dringend besuchen, damit man die "Befragungsstrategie" bezüglich der Zeugin A. besprechen könne. Wenn die aber nicht erscheine, solle ich schonmal vorsorglich eine Haftbeschwerde im leichten Handgepäck haben, die wir dann sofort einreichen könnten.
Heidiwitzka, Herr Kapitän, ich eile dann mal in den Knast um zu klären, dass ich tue, was ich für richtig halte. Hierzu zählt nicht, dass ich Haftbeschwerden zu allen möglichen Sachverhalten vorsorglich mitführe.

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