Mittwoch, 21. Januar 2009

Doppelvertretung oder wie man gerüchtehalber zeitgleich an zwei Verhandlungen teilnimmt

Vorgestern saß ich bis in den Nachmittag hinein im Koblenzer Bulgariverfahren und lauschte den Ausführungen zweier Kriminalbeamter, die immerhin bestätigten, dass die von ihnen vernommene Zeugin in meinen Mandanten zunächst verliebt und anschließend böse auf ihn gewesen sei. Es handelte sich wohl um eher einseitige emotionale Regungen.
Zeitgleich soll ich aber auch beim Amtsgericht Montabaur verhandelt und die Zähne nicht auseinander bekommen haben. Das berichtete mir gestern ein Kollege, der es von einem seiner Mandanten erfahren hatte und der mit mir gemeinsam im Bulgariverfahren saß. Gegenüber seinem Mandanten hatte er schon erklärt, dass ich nicht die Gabe habe, an zwei Orten gleichzeitig zu verhandeln, wobei das unter dem Honoraraspekt sicherlich eine feine Sache wäre.
Des Rätsels Lösung: ich hatte mich für die Mandantin, deren Sache in Montabaur verhandelt worden war, bestellt, sie dann aber an eine Kollegin verwiesen, die die Sache weiter bearbeitet hat.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hm, das mit dem "Verteidigen durch Schweigen" schön und gut, aber Ihre Kollegin hätte sich ja zumidest beim Mandanten vorstellen können.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Die Kollegin hat sich ihrer Mandantin sicher vorgestellt, aber offensichtlich ist ihr Name nicht in den Zuschauerraum vorgedrungen.