Dienstag, 18. November 2008

Unerreichbarer Zeuge

Das Amtsgericht W. hatte wohl in weiser Voraussicht gehandelt als es vor einigen Wochen einen Kronzeugen, der von den Segnungen des § 31 BtmG reichlich Gebrauch gemacht hatte, richterlich vernahm. Heute fehlte der Zeuge, wobei nicht klar war, ob er sich noch immer im Zeugenschutzprogramm des LKA befindet. In die USA soll er verzogen sein. Genauere Erkenntnisse ließen sich auf die Schnelle nicht erlangen, so dass nicht von einer Unerreichbarkeit des Zeugen ausgegangen werden konnte. Was dann kam, hatte ich schon erwartet: die Vorsitzende fragte, ob alle Beteiligten einverstanden seien mit der Verlesung der richterlichen Vernehmung. Ich glaube, sie hatte auch meine Antwort erwartet. Ich war natürlich nicht einverstanden; der Zeuge hatte meinen Mandanten erheblich belastet, so dass ich ihn gerne persönlich vernehmen möchte. Nächstes Mal gehts mit der Ehefrau des Zeugen weiter, die noch in Deutschland lebt und vielleicht weiß, wo genau sich ihr Gatte aufhält.

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